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Stellungnahme zur Verwaltungsausschuss-Sitzung vom 12.02.19
Stellungnahme zur Verwaltungsausschuss-Sitzung vom 12.02.19
Der Freistaat Bayern hat mit dem Ablaufdatum 31.03.21 zur Abrechnung für Straßenerschließungsmaßnahmen alter Straßen einen enormen Druck auf die Kommunen ausgelöst.
Das entsprechende Gesetz trat bereits 2016 in Kraft.
Die noch nicht endgültig hergestellten Alt-Erschließungsanlagen wurden deswegen erfasst und bewertet, und mit der Fertigstellung wurde begonnen.
An der rechtlichen Situation hat sich bis heute nichts geändert. Verunsicherung brachten die kürzlich getätigten Aussagen von Innenminister Joachim Herrmann und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Diese Aussagen ersetzen oder verändern aber keineswegs die Rechtslage.
Mit dem nun verfassten Schreiben an die beiden Minister bitten wir um Rechtssicherheit.
Wir sind der Meinung, dass die Kosten für die unter Zeitdruck begonnenen „Altanlagen“ vom Freistaat übernommen werden müssen. Der Freistaat hat die Ursache gesetzt und es kann nicht sein, dass die Erschließungsbeiträge der betroffenen Bürgerinnen und Bürger von der allgemeinen Stadtkasse übernommen werden sollen.
Für die noch nicht begonnenen Altanlagen ist ebenfalls eine vom Freistaat finanzierte Regelung zu finden.
Die Stadtverwaltung wurde von der Kaufbeurer Initiative gebeten, bis zur Klärung auf den Versand von Zahlungsbescheiden zu verzichten.
Die KI will die Streitfälle wie beim Ölmühlhang in Kemnat und anderen Straßen befrieden, aber das darf nicht allein auf Kosten der Kaufbeurer Allgemeinheit geschehen.