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Gemeinsame Resolution von CSU, FW und KI zum barrierefreien Bahnhof
Gemeinsame Resolution von CSU, FW und KI zum barrierefreien Bahnhof
Die KI, CSU und FW haben gemeinsam eine Resolution an den Stadtrat gestellt. Ziel ist es den Ausbau des barrierefreien Bahnhofs voranzubringen.
Zur Vorgeschichte:
Anfang des Jahres hat H. Pohl allen Stadtratsfraktionen ein Gesprächsangebot übermittelt. Dieses Angebot hat die KI-Fraktion angenommen.
Bei dem Gespräch ging es um die Möglichkeit einer Zusammenarbeit und eine Art Vergangenheitsbewältigung. Es wurde klar angesprochen was einem gepasst hat und was nicht. Im Zuge dieser Unterhaltung hat H. Pohl klargestellt, dass er mit einer Zeitungsanzeige am Ende der letzten Kommunalwahl, über das Ziel hinausgeschossen sei und entschuldigte sich bei uns. Diese Entschuldigung wurde angenommen.
Die KI will dazu beitragen, atmosphärische Störungen im Stadtrat zu beseitigen und lädt alle Fraktionen dazu ein. Nach unserem Motto „Das Beste für die Stadt“ wollen wir wichtige Themen gemeinsam angehen und wir sehen, nicht nur mit dieser Resolution, gemeinsame Schnittmengen.
Nachfolgend der Wortlaut der Resolution:
Barrierefreier Bahnhof —Jetzt!
Der Stadtrat der Stadt Kaufbeuren beschließt folgende
Resolution:
Kaufbeuren braucht einen barrierefreien Bahnhof! Wir fordern die Verantwortlichen bei der Deutschen Bahn sowie beim Bund (Bundesregierung und Deutscher Bundestag), aber auch den Freistaat Bayern (Bayerische Staatsregierung und Bayerischer Landtag) auf, umgehend die Weichen dafür zu stellen, dass der Kaufbeurer Bahnhof bis 2021 komplett barrierefrei ist.
Kaufbeuren ist mit 45 000 Einwohnern die drittgrößte Stadt südlich von München. Bayernweit liegt Kaufbeuren auf Platz 22, in Deutschland auf Platz 244 in der Rangliste der größten Städte. Der Bahnhof gehört mit beinahe 5000 ein- und aussteigenden Fahrgästen unter den insgesamt 4500 Bahnhöfen und Bahnhalten zu den großen in Deutschland. Dennoch ist er nicht barrierefrei erreichbar.
Barrierefreiheit ist eine Vorgabe der UN-Behindertenrechtskonvention. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen haben einen Anspruch auf barrierefreien Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und somit auch zu Bahnhöfen, Wir akzeptieren es daher nicht, wenn Barrierefreiheit nur in Angriff genommen wird, sofern anderweitiger Sanierungsbedarf besteht.
Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag haben die Barrierefreiheit in vielen Debatten und Willensbekundungen zu Recht als zentrale Aufgabe bezeichnet und ihre Bedeutung hervorgehoben. Diese selbst gesteckten Ziele gilt es nun praktisch umzusetzen und den Menschen in Kaufbeuren und dem umliegenden Ostallgäu ein barrierefreies Mobilitätsangebot zu machen.
Der Bund soll auch als hundertprozentiger Eigentümer der Bahn seinen Einfluss dahingehend geltend machen, dass die DB Station und Service AG die Planung und die Realisierung des barrierefreien Ausbaus unverzüglich in die Hand nimmt. Eine reine Orientierung am Sanierungsbedarf des gesamten Baukörpers ist weder zielführend noch entspricht es den Vorgaben der Behindertenrechtskonvention.
Auch wenn die originäre Zuständigkeit bei der Bahn und beim Bund liegt: Auch der Freistaat Bayern ist hier gefordert. Der Bayerische Ministerpräsident hat in seiner Regierungs-erklärung im Oktober 2013 das Ziel vorgegeben, Bayern solle bis 2023 im öffentlichen Raum und im Personennahverkehr barrierefrei sein. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert der Freistaat Bayern im „BayernPaket“ den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen, auch wenn dies nicht originär zum Aufgabengebiet des Freistaats gehört. Die Staatsregierung soll nun Kaufbeuren nachträglich in den Projektzeitraum 2019 bis 2021 aufnehmen und der Bayerische Landtag die hierfür erforderlichen Mittel im Haushalt bereitstellen (Planungskosten im Nachtragshaushalt 2018, die Umsetzung der Maßnahme in den folgenden Haushaltsjahren).